Polizeigesetz

Demonstration gegen das Polizeigesetz

Polizeigesetz stoppen – 08.04 – 18:00 Uhr – Albertplatz

Aufruf zur Demo – rette die Freiheit – in Sachsen und im Netz Voraussichtlich noch im Frühjahr wird das Landtagsparlament über ein verschärftes Polizeigesetz abstimmen. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, bekommt die Polizei Maschinengewehre und Handgranaten, kann quasi beliebig Menschen kontrollieren und überwachen und mit der Einführung der “drohenden Gefahr” wird die Unschuldsvermutung begraben. Dies

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Demonstration gegen das Polizeigesetz

Polizeigesetz stoppen – 26.01 – 13:00 – HBF

Aufruf zur Demo – rette die Freiheit Am 31. Januar wird unser Landesparlament über ein verschärftes Polizeigesetz abstimmen. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, bekommt die Polizei wortwörtlich Maschinengewehre und Handgranaten, kann quasi beliebig Menschen kontrollieren und überwachen und mit der Einführung der “drohenden Gefahr” wird die Unschuldsvermutung begraben. Dies ist ein schwerwiegender Eingriff in unsere

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Demonstration gegen das Polizeigesetz

Aktionswoche gegen das sächsische Polizeigesetz – jetzt aktiv werden!

Alkoholverbote, Aufenthaltsgebote und Mi­li­ta­ri­sie­rung der Polizei – das sind nur einige Punkte des kritikwürdigen neuen sächsischen Polizeigesetzes. So ist geplant die Videoüberwachung auszubauen und teilweise mit intelligenten Systemen zur Identitätsfeststellung zu versehen. Diese Überwachung wird zuerst Fußballfans und politisch Interessierte treffen, dann deren Freunde und Bekannte und schließlich uns alle. Verschärft wird diese Problematik durch

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Demonstration gegen das Polizeigesetz

Polizeigesetz in Sachsen stoppen!

Themen– und Vernetzungsabend – 22. August – 20 Uhr Nach Bayern ist nun auch in Sachsen eine massive Verschärfung des Polizeigesetzes im Landtag geplant. Sollte dieses Gesetz beschlossen werden, werden unsere Grundrechte auf „körperliche Unversehrtheit“, „Freiheit der Person“, „Brief- und Fernmeldegeheimnisses“, „Freizügigkeit“, „Versammlungsfreiheit“, „Unverletzlichkeit der Wohnung“, „informationelle Selbstbestimmung“ in wesentlichen Punkten eingeschränkt. Durch die Einführung

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