Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr hat heute morgen den PIRATEN Dresden untersagt, die offiziellen Haltestellen der DVB mit ihrem Piratenbus anzufahren.
Marcel Ritschel, Stadtratskandidat für die Neustadt und Vorsitzender der PIRATEN Sachsen, meint hierzu: “Mit dieser Aktion zeigen wir der DVB und der Stadtverwaltung, wie einfach und unkompliziert fahrscheinloser ÖPNV sein kann. In meinen Augen machen sich die Behörden lächerlich, wenn sie das Angebot der Dresdner PIRATEN ausschlagen, die DVB- Linien zu entlasten. Die Bustour fand ohne jegliche kommerzielle Absichten statt – als ein Service für alle Dresdner. Diese können nun am Sonntag für den fahrscheinlosen ÖPNV stimmen, indem sie alle Kreuze bei den PIRATEN machen.”
Jan Kossick, Stadtratskandidat in Pieschen, ergänzt: “Ich bin verwundert, dass Falk Lösch einerseits sagt, dass die DVB dem fahrscheinlosen ÖPNV nicht abgeneigt ist, andererseits aber die Landesbehörden unsere nicht-kommerzielle Bustour nicht genehmigen können.”
Trotz der Untersagung und Androhung von 20.000 EUR Bußgeld wird die Bustour als Wahlkampfabschluss der Dresdner PIRATEN fortgesetzt, auch wenn nun kein Halt an DVB-Haltestellen möglich ist.
Wir weisen die Behörden auch darauf hin, dass § 1 PBefG. folgenden Inhalt hat:
(1) Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, mit Oberleitungsomnibussen (Obussen) und mit Kraftfahrzeugen. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit erstrebt werden.
Hallo liebe Piraten,
Es ist naiv zu glauben, nach euren, oder den Ansichten der Allgemeinheit den ÖV in DD mitbestimmen zu wollen. Wie der ÖV in DD organisiert wird, entscheidet allein die DVB. Die Verflechtungen sind immens. Der Chef “Herr” Zieschank wurde 2010 als mächtigster Mann Sachsen bezeichnet: Artikel-URL: http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=2416479.
Über alle möglichen Energie- und ÖV-Verbände kontrolliert er die Stadtpolitiker und die Verwaltung, einschließlich der OB. Ca. 35 der >60 Stadträte sitzen in den entsprechenden Aufsichtsräten und werden durch Ihn oder seine Riege “beeinflusst”.
Busenfreunde sind zum Beispiel Zieschank und Köttnitz (Chef des mächtigsten Amt von DD, den Straßenverkehrs-und Tiefbauamt). Genau so gibt es freundschaftliche Abhängigkeiten zum Landesamt- für Straßenbau Verkehr, zur Landesdirektion und zum Wirtschaftsministerium . Ich habe selbst erlebt, wie Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes, einen ganzen Vormittag ein Schnittschenessen von Zieschank mit dem Stadtplanungschef organisiert haben (kleiner Fisch).
Es haben sich geschlossene Finanzierungskreisläufe zum Abfassen von Subventionen gebildet.
Eindeutig liegt hier eine Kartellbildung vor, aber kein Stadtpolitiker oder Verwaltungsbeamter traut sich etwas zu sagen. Auch die Presse nicht, nachdem nach sächs. Pressegesetz die Informationsquellen genannt werden müssen.
Dabei ist die DVB AG, (wie in Gera) pleite. Jährlich werden ca. 38-39 Mill. Miese der DVB durch die DREWAG quer finanziert. Da wird Herr Zieschank durch Selbstgespräche um die Schuldenübernahme ringen müssen! Das geht seit Jahren so.Erst ab über 40 Mill. muß der Stadtrat überhaupt “befragt” werden. Experten sagen, die die Verklausulierungen der Geschäftsberichte entwirren können, daß die Außenstände der DVB mindestens das Doppelte betragen.
Transparenz ? Fehlanzeige!
Es ist naiv zu glauben, daß sich in DD alternative öffentliche Beförderungsarten bilden könnten. Schaut euch die Leihfahrradgeschichte an. Erst hat die Verwaltung nur Steine in den Weg gelegt. Und der Rest ist noch durch die “DREWAG-Räder-Überschwemmung” platt gemacht worden. Oder auch den Zwang zum Kauf eines “Studentenjahresticket”, obwohl ein Semester nur über ein halbes Jahr geht.
Liebe Piraten ich wünsche euch viel Kraft, Standhaftigkeit, Unabhängigkeit und Zivilcourage im Dresdner Stadtrat.
Viele Grüße
Johann
Hallo Leute,
in dieser Geschichte werden gleich mehrere Bereiche aus dem Gesetz (Straßenverkehrsgesetz) sowie den daraus erfolgenden Rechtsverordnungen berührt. Wichtig wäre hier zunächst: Das Hausrecht der Haltestellen der DVB obliegt alleine den Verkehrsbetrieben. Diese sind für die sichere Nutzungsmöglichkeit der Haltestellen verantwortlich. Eine Übertragung dieses Hausrechtes ist nicht möglich. Ob hier die missbräuchliche Verwendung eines Amtstitels vorliegt müsste geprüft werden. In meiner Vergangenheit als Fuhrparkleiter sowie Verantwortlicher in einem Omnibusunternehmen musste ich immer wieder feststellen, dass Mitarbeiter der unteren Verkehrsbehörden bestehende Gesetze eher frei interpretieren als geltendes Recht umzusetzen. Sofern die Fahrzeuge oder Gäste der DVB nicht behindert werden dürfen alle Verkehrsteilnehmer bestehende Haltestellen zum sicheren Ein- und/oder Aussteigen nutzen. Insgesamt ist diese Thema sehr komplex, berührt mehr versicherungsrechtliche Fragen zur Haftung.
mfg
Dieter Schmitz (Profiverkehrdurchführender)
und das hättet ihr euch nicht denken können?
du meinst, dass unsere Fahrt nicht genehmigungspflichtig war laut Gesetz und wir daher genau richtig gehandelt hatten? oder dass die DVB uns unsinnige Drohungen entgegenwirft? 😉
[Suse]