PIRATEN Dresden unterstützen Bebauungsplan und kritisieren Kuhhandel und Informationspolitik der Stadtverwaltung
Wie aus der Antwort der Stadt auf eine Ortsbeiratsanfrage hervorgeht, soll nun doch kein barrierefreier nördlicher Zugang zum Alaunplatz angelegt werden, da entgegen früherer Verlautbarungen der nördliche Teil des so genannten „Russensportplatzes“ vom Freistaat Sachsen nicht an die Stadt Dresden verkauft werden soll.
»Diese Nachricht ist sehr traurig, insbesondere für die Anwohner in den Seniorenresidenzen, welche – wie die Jugend auch – gerne den Alaunpark nutzen möchten«, erklärt hierzu Anna Vogelgesang, Vorsitzende der Neustadtpiraten und engagierte Altenpflegerin. »Seit Jahren schauen die Bewohner des Pflegeheims auf die große, ungenutzte Fläche. Dass diese nun weiter brach liegen soll und sie keinen geeigneten Zuweg bekommen, ist für viele unverständlich!«
Die Piratenpartei Dresden fordert, dass in der jetzt entstandenen Situation einer lediglich teilweisen Übertragung des „Russensportplatzes“ unverzüglich der Bebauungsplan mit den vom Stadtrat beschlossenen Gestaltungselementen (A0285/10: Grünanlage, Kita, Spielplatz, Schule) für das Gesamtareal aufgestellt wird. Nur so kann effektiv sichergestellt werden, dass die Gesamtfläche zukünftig öffentlich genutzt werden kann. Möglichen Ambitionen des Landes, das Areal für z.B. eine Polizeistation, Luxuswohnungen oder gar für ein Einkaufszentrum zu nutzen, würde damit eine klare Absage erteilt werden.
Marcel Ritschel, Vorsitzender der Piratenpartei Dresden ergänzt: »Begrüßenswert ist, dass bei der Planung der Parkerweiterung eine Beteiligung der Bürger vorgesehen zu sein scheint. Es ist zu hoffen, dass das so gewonnene Meinungsbild sich dann auch in der Parkerweiterung niederschlägt. Besonders dreist ist jedoch, dass die Stadt und das Land die Verhandlungen in solch vollkommen intransparenter Weise führen und dass dermaßen wichtige Informationen wieder einmal eher zufällig und als Begleiterscheinung einer Ortsbeiratsanfrage öffentlich werden. Damit verletzt die Stadt ein weiteres mal den Beschluss A0285/10, welcher ja explizit eine Informationspflicht seitens der Stadt vorsah.«