Keine Gefängnisstrafe für Fahren ohne Fahrschein!

Eine Person steigt aus einer Straßenbahn heraus. Das Bild ist in gelb und dunklen lila gehalten. Darüber steht in weiß: "Keine Gefängnisstrafe für Fahren ohne Fahrschein!"

Piraten Dresden & Dissidenten reichen Antrag zur Entkriminalisierung ein.

“Wer […] die Beförderung durch ein Verkehrsmittel […] in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft […]”, heißt es im §265a des Strafgesetzbuchs.

Diese fragwürdige Gesetzeslage kann zwar nur auf Bundesebene geändert werden, nichtsdestotrotz bringen Piraten und Dissidenten nun einen Antrag in den Stadtrat ein, um vor Ort in Dresden eine Änderung herbeizuführen.

“Das konkrete Ziel ist, dass die Dresdner Verkehrsbetriebe in Zukunft auf Strafanzeigen wegen Fahren ohne Fahrscheins verzichten”, erklärt Piraten-Stadtrat Dr. Martin Schulte-Wissermann. “Der Oberbürgermeister sowie die vom Stadtrat entsandten Aufsichtsrät:innen sollen darum per Beschluss aufgefordert werden, innerhalb der DVB darauf hinzuwirken.”

Normalerweise sind Straftaten, als welche das umgangssprachlich genannte ‘Schwarzfahren’ gilt, zwingend zur Anzeige zu bringen. Dies gilt jedoch nicht für geringwertige Sachen und Leistungen. So verweist der Paragraph 265a auf Paragraph 248a, welcher besagt: “Der Diebstahl und die Unterschlagung geringwertiger Sachen werden […] nur auf Antrag verfolgt […]” Wenn bei einer Fahrscheinkontrolle also auffällt, dass kein Fahrschein für aktuell 3 Euro gezogen wurde, entscheiden allein die DVB, ob dies strafrechtlich geahndet werden soll oder sie es auf dem erhöhten Beförderungsentgelt von 60 Euro beruhen lassen.

“Die hohen gesetzlichen Geldstrafen und insbesondere die Ersatzfreiheitsstrafen für das Fahren ohne Fahrschein sind absolut unverhältnismäßig, zumal weder die DVB noch andere einen Nutzen davon tragen”, kritisiert Anne Herpertz, Bundesvorsitzende der Piratenpartei und Vorstandsmitglied der Piraten Dresden. “Im Gegenteil: In den Jahren 2020 und 2021 kosteten Gefängnisaufenthalte wegen ‘Schwarzfahrens’ den Freistaat über 1,2 Mio Euro pro Jahr – Kosten für Polizei und Gerichte nicht eingerechnet! Der Verzicht auf Strafanzeige entlastet damit nicht nur die Betroffenen, sondern auch die sächsische Staatskasse.”

Der Antrag geht nun in die Gremien des Stadtrats. Die Piraten hoffen auf eine konstruktive Debatte und einen positiven Beschluss. Schulte-Wissermann dazu: “Ich bin optimistisch, dass der Stadtrat eine gute Entscheidung trifft, immerhin wird die aktuelle Gesetzeslage parteiübergreifend als zu hart empfunden. Vielleicht können wir aus Dresden heraus ein Zeichen setzen, damit sich auch auf Bundesebene bald etwas tut.”

Das verkehrspolitische Ziel der Piratenpartei Deutschland ist der fahrscheinfreie ÖPNV. “Bis es so weit ist, dass wir in ganz Deutschland einen solidarisch finanzierten Nahverkehr haben, verbessern wir die momentane Situation auf kommunaler Ebene so gut es geht”, so Herpertz abschließend.

Wie genau die Abläufe sind, nach dem eine Person ohne gültigen Fahrschein in den ÖPNV kontrolliert wurde, haben wir euch in diesem Diagramm zusammen gefasst.

2 Kommentare zu „Keine Gefängnisstrafe für Fahren ohne Fahrschein!“

  1. Ich wusste gar nicht, dass es keine Gefängnisstrafe für das Fahren ohne Führerschein gibt. Da fällt mir ein, dass meine Schwester gerade auch nach einem Anwalt für Strafrecht sucht. Bei ihr geht es aber nicht um das Verkehrsrecht.

  2. Vielen Dank für diesen Artikel zu Fahren ohne Führerschein. Gut zu wissen, dass man dafür unter Umständen ins Gefängnis muss. Ich werde habe auch gerade Probleme mit Straßenverkehrsdelikten und werde mir Beratung von einem Rechtsanwalt für Strafrecht holen.

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