Corona und die Grundrechte – Heiligt der Zweck jedes Mittel?

Foto von @AntifaLoebtau

„Das Recht des Bürgers, durch Ausübung der Versammlungsfreiheit aktiv am politischen Meinungsbildungsprozess und Willensbildungsprozess teilzunehmen, gehört zu den unentbehrlichen Funktionselementen eines demokratischen Gemeinwesens.“
So befand 1985 das Bundesverfassungsgericht im sogenannten Brokdorf-Beschluss.

Heute scheint diese Einsicht kaum mehr etwas wert zu sein. So sehen wir uns aktuell mit den stärksten Einschränkungen unserer Demokratischen Grund- und Freiheitsrechte seit ’89 konfrontiert.

Der Infektionsschutz hat momentan eine hohe Priorität – das will auch niemand in Frage stellen. Wie jedoch die Polizei mit öffentlichen und legitimen Demonstrationen und Versammlungen umgeht, kann und muss man in Frage stellen. Oft wurde dabei politische Meinungsäußerung im öffentlichen Raum mit Verweis auf den Infektionsschutz schlichtweg unterbunden. Beispiele hierbei sind: von Einzelpersonen abgestellte Schuhe mit Botschaften aus Straßenkreide, an Fahrrädern befestigte Schilder und zum Gedenken an einen aus rassistischen Beweggründen ermordeteten Menschen abgelegte Blumen und Kerzen. Bei all diesen Protesten schöpften Polizei und Ordnungsamt ihre neuen Befugnisse aus. Ohne Rücksicht auf Verhältnismäßigkeit, ohne das von diesen Aktionen ein hohes Infektionsrisiko ausging. Selbst im öffentlichen Raum aufgestellte Pappfiguren, bei denen sich eine Infektionsgefahr schwerlich argumentieren lässt, werden binnen Minuten umstellt und entfernt.

Auf dem Bild sieht man ein paar Dutzend Menschen der Gastrodemo, welche recht nah beieinader stehen.
Die Gastrodemo konnte ungestört stattfinden. Foto von: twitter.com/AntifaLoebtau

Bemerkenswerterweise werden diese Auflagen nicht gleichermaßen umgesetzt. So konnte am 17.04. eine Protestaktion des Hotel- und Gaststättenverbandes mit ca. 50 Personen ohne erkennbare Maßnahmen zum Infektionsschutz ungestört stattfinden. Diese Ungleichbehandlung ist für uns schlichtweg nicht nachvollziehbar und wirkt, als ob dem Umgang mit Protesten weniger Erwägungen zum Infektionsschutz als politische Motive zugrunde liegen.

Wir fragen uns daher: Unter welchen Auflagen dürfen Versammlungen in Dresden ab dem 20.04.2020 stattfinden? Welche Anstrengungen wurden und werden durch die Versammlungsbehörde unternommen, damit das grundgesetzlich verankerte Recht auf Versammlungsfreiheit auch unter der Allgemeinverfügung wahrgenommen werden kann?

Diese und weitere Fragestellungen hat unser Stadtrat Dr. Martin Schulte-Wissermann nun in einer Anfrage formuliert und an den Oberbürgermeister gestellt.

Denn für uns ist klar: angesichts der Tatsache, dass uns diese Pandemie noch eine Weile beschäftigen wird, müssen die getroffenenen Maßnahmen Kriterien wie Legitimität und Transparenz genügen. Nur so können sie auf Akzeptanz stoßen. Die mittelfristig erfolgenden Anpassungen der Gesellschaft an diese Situation müssen in einem demokratischen Prozess ausgehandelt werden! Dazu gehört auch, dass politische Meinungsäußerungen im öffentlichen Raum unter nachvollziehbaren Kriterien möglich sind. Weitere Einschränkungen unserer Grund- und Freiheitsrechte lehnen wir entschieden ab.

Auf dem Bild sieht man zwei Figuren mit einem Transparent auf dem "Leave no one behind" steht.
Diese Pappfiguren wurden von der Polizei zügig entfernt. Foto von: twitter.com/AntifaLoebtau

 

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