Bericht: Vorstellung des Parkraumkonzepts auf und im Umfeld des Campus der TU Dresden

Verfasser: Tigo Stolzenberger

Am 25. September 2024 hat die Landeshautpstadt Dresden im Rahmen einer Bürger:innenbeteiligung eingeladen, um über das Thema “Parken” auf und im Umfeld des Campus der TU Dresden zu informieren und mit Anwohner*innen ins Gespräch zu kommen.

Zunächst wurde das Projekt “KONZERT” – Konzentriertes Parkraummanagement als Baustein einer nachhaltigen Campusmobilität an der TU Dresden – vorgestellt. Es handelt sich hierbei um ein vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr gefördertes Projekt mit einer Zuwendungssumme von 770.649 € und einer Projektlaufzeit bis Juli 2025. Das Kernziel: Etablierung eines innovativen betrieblichen Mobilitätsmanagements an der TU Dresden. Dafür soll das fachliche Mobilitätskonzept für den Hauptcampus als Reallabor umgesetzt werden. Der Fokus liegt dabei auf einem “verantwortungsbewussten Parkraummanagement”. Das Projektteam besteht aus dem Amt für Stadtplanung und Mobilität der Landeshauptstadt Dresden mit Zuständigkeit für den öffentlichen Parkraum, dem Staatsbetrieb des Sächsischen Immobilien- und Baumanagements mit Zuständigkeit für Flächen im Besitz des Freistaates Sachsen (Universitätsgelände) und der Technischen Universität Dresden mit Zuständig für fachliche Konzeption und Organisation. Zur Notwendigkeit dieses Projekts wurde angegeben, dass die Universität eine erhebliche verkehrserzeugende Einrichtung ist, Verantwortung für die vom universitären Nutzen ausgehenden Verkehrsvorgänge und deren Auswirkung hat, eine Nachhaltigkeitsstrategie vorliegt und der Rektorats-Beschluss “Mobilitätsvision 2028+” (“Sehr gut erreichbarer, lebendiger, nachhaltiger und innovativer TU-Campus mit hoher Aufenthaltsqualität”). Weitere Infos finden sich auf der Projekt-Website (https://tu-dresden.de/nachhaltigkeit/konzert-mobilitaet).

Zunächst starteten die Vortragenden nach dieser Einführung mit ein bisschen Statistik. In Mobilitätsbefragungen von Beschäftigten und Studierenden der TU Dresden wurde ermittelt, mit welchen Verkehrsmitteln die Personen den Campus erreichen. Während 2008 noch 35 % der Beschäftigten mit dem MIV (motorisierter Individualverkehr) zur Arbeit fuhren, sank der Anteil bis 2022 auf 22 %. Dafür haben 48 % das Rad genutzt – das ist ein Zuwachs von 14 %. Der Anteil der ÖPNV-Nutzenden und der Menschen, die zu Fuß gehen, veränderte sich nicht. Unter den Studierenden haben 2018 noch 67 % den ÖPNV genutzt, 2022 hingegen nur noch 50 %. Auch hier hat die Radnutzung mit 35 % einen Zuwachs von 12 % erfahren. Mit 11 % Fußgänger:innen hat sich der Anteil leicht um 4 % erhöht. Der Anteil des MIV hat sich mit 4 % kaum verändert. Es lassen sich also folgende Trends erkennen: Die Beschäftigten der TU Dresden steigen eher vom MIV auf das Rad um, die Studierenden steigen vom ÖPNV auf das Rad um oder gehen zu Fuß.

Danach wurden die neun Ziele der Mobilitätsentwicklung an der TU Dresden näher ausgeführt:

  • Langfristig verträgliches Pkw-Zielverkehrsaufkommen durch Universitätsangehörige
  • Attraktive Bedingungen für “Aktive Mobilität” (Zu-Fuß-gehen & Radfahren)
  • Kostenattraktive Verkehrsmittelalternativen zum Pkw
  • Vorhalten angemessener Parkraumangebote für Besucher & Gäste sowie auf den Pkw angewiesene Universitätsangehörige
  • Niedrige verkehrsbedingte Emissionen
  • Konkurrentfähige Erreichbarkeit der TU-Standorte am Hauptcampus durch Umweltverbund
  • Vermeidung negativer Belastungen für Bewohner:innen anliegender Wohnbereiche
  • Vorbildwirkung durch innovative Mobilitätslösungen
  • Zufriedene und gesunde Universitätsangehörige mit hoher Identifikation mit der TU Dresden

Wie ist das Parken derzeit am Campus organisiert? Zum einen gibt es öffentliche Parkstände, die dem Gemeingebrauch unterliegen, zum anderen TU-Stellplätze, die den universitären Parkraumbedarf abdecken sollen. Etwa 40 % der Pkw-Nutzenden unter den Beschäftigten der TU parken im öffentlichen Straßenraum. Im Untersuchungsraum (Campus und Umfeld) gibt es ca. 4.000 nicht bewirtschaftete (keine Parkgebühren) öffentliche Parkstände, vereinzelt bewirtschaftete z.B. auf der Mommsenstraße. In Stoßzeiten lassen sich Verdrängungseffekte in die umliegenden Wohnbereiche erkennen. Die anderen 60 % der Beschäftigten der Universität parken auf den Stellplätzen der TU. Davon gibt es rund 1.500 Stück, die teilweise beschrankte Zufahrten haben. Für diese Schranken gibt es ca. 2.900 ausgegebene Transponder, nicht aber nicht alle aktiv benutzt werden. Die Beschäftigten haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Erteilung einer kostenfreien Parkberechtigung zu stellen.

Wie erklärt wurde, möchte die TU das Pkw-Aufkommen auf dem Campus senken und Anreize zur Verlagerung auf umweltverträglichere Verkehrsmittel schaffen. Dafür soll auch eine Parkraumbewirtschaftung (Parkgebühren) der TU-Stellflächen erfolgen. In einer Mobilitätsbefragung wurde daher untersucht, was bei einer Bewirtschaftung der Stellflächen zu erwarten ist. 57 % der befragten Beschäftigten haben angegeben, dass sie in diesem Falle ihren Pkw woanders im öffentlichen Straßenraum parken würden. 11 % wären bereit, ein anderes Verkehrsmittel für den Weg zum Arbeitsplatz zu nutzen und 21 % würden den Tarif für die Parkberechtigung zahlen. Daraus lässt sich ableiten, dass Ausweichreaktionen in den öffentlichen Straßenraum zu erwarten sind und die Bewirtschaftung der TU-Stellflächen parallel mit der Bewirtschaftung des öffentlichen Straßenraums (!) entstehen muss.

Zum Abschluss des Vortrages der TU Dresden wurden nochmal die Ziele des Parkraummanagements der TU-Flächen aufgeführt: Spielräume zur Campusaufwertung und Förderung nachhaltiger Mobilität, höhere Flächengerechtigkeit in der Raumnutzung, effizientere Nutzung vorhandener Parkraumangebote, Reduzierung des Pkw-Zielverkehrsaufkommens am Hauptcampus und Vermeidung negativer Belastungen für Einwohner:innen im Umfeld der TU. Erreicht werden sollen diese Ziele u.a. durch eine Qualitätsoffensive im Radverkehr, einen attraktiven ÖPNV, die Etablierung einer “neuen Mobilitätskultur” und den Ausbau innovativer Mobilitätsangebote.

Der zweite Vortrag des Abends wird durch die Landeshauptstadt Dresden, das Amt für Stadtplanung und Mobilität, gehalten. Hier soll es gezielt um das Bewohnerparken im Umfeld des Kerncampus der TU gehen. Was ist Bewohnerparken? Bewohnerparken bedeutet, dass auf diesen Straßenzügen entweder grundsätzlich nur Bewohner:innen mit entsprechendem Parkausweis parken dürfen, oder auch Nicht-Anwohnende, dann aber gebührenpflichtig mit Parkausweis und Parkuhr. Bewohner:innen können sich einen Bewohnerparkausweis für 30 € im Jahr ausstellen lassen. Zunächst wurden neben grundsätzlichen gesetzlichen Grundlagen auch Voraussetzungen und Anforderungen für Anwohnerparken vorgestellt. Bei Mangel an privaten Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks kann die Stadt Sonderparkberechtigung für Bewohner:innen städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel ausstellen. Die maximale Ausdehnung eines Bereiches mit Bewohnerparkvorrechten darf 1.000 m Durchmesser nicht übersteigen, jedoch ist die Aufteilung eines Gebiets in mehrere einzelne Bereiche zulässig. Innerhalb eines Bereiches dürfen werktags von 9 bis 18 Uhr nicht mehr als 50 %, in der übrigen Zeit nicht mehr als 75 % der zur Verfügung stehenden Parkflächen für die Bewohner reserviert werden. Für die Parkflächen zur allgemeinen Nutzung empfiehlt sich die Parkraumbewirtschaftung (Parkscheibe & Parkautomat). Nicht reservierte Parkflächen sollen möglichst gleichmäßig und unter Berücksichtigung ansässiger Wirtschafts- und Dienstleistungsunternehmen mit Liefer- und Publikumsverkehr verteilt sein. Der Handlungsbedarf wird wie folgt begründet:

  • Stadtratsbeschluss A0196/21 (“Verkehrssicherheit entlang der Münchner Straße”) vom 24.03.2022
  • Situation im Umfeld des Kerncampus der TU Dresden
    ∘ hohe Parkraumnachfrage unterschiedlicher Nutzergruppen
    ∘ Nutzungseinschränkungen für Parken von Bewohner:innen
  • “Verkehrsentwicklungsplan 2025plus” der Landeshauptstadt Dresden (Stadtratsbeschluss vom 20.11.2014)
    ∘ Parkraumbewirtschaftung in Wohnbereichen
  • Luftreinhalteplan 2017 für die Landeshauptstadt Dresden (Stadtratsbeschluss vom 24.01.2019)
    ∘ Ausweitung der Bewirtschaftung im Stadtgebiet
  • Umsetzung der Maßnahmen des Mobilitätskonzepts der TU Dresden
    ∘ u.a. geplante Einführung der internen Parkraumbewirtschaftung auf etwa 1.400 Stellplätzen

Die Parkraumbewirtschaftung verfolgt die Ziele:

  1. Parkchancen für Bewohner:innen verbessern
  2. Zugänglichkeit für andere Nutzergruppen schaffen
  3. Wohn- & Aufenthaltsqualität erhöhen
  4. Verkehrsaufkommen senken
  5. Parksuchverkehr verringern
  6. Verkehrssicherheit erhöhen
  7. Falschparkeranteil reduzieren
  8. Zufahrtswege für Rettungsfahrzeuge freihalten
  9. Bessere Auslastung der privaten nichtöffentlichen und öffentlich nutzbaren Pkw-Stellplätze

Im weiteren Verlauf wurden Grafiken präsentiert, die zeigen, wo es aktuell in Dresden bereits “Bewohnerparken” gibt und welche Gebiete potenziell folgen könnten. Gemäß der Planungsmethodik ist der Stadtratsbeschluss für die Umsetzung im Umfeld der TU im 1. Quartal 2025 geplant, die Konzeptumsetzung und schrittweise Verkehrswirksamkeit soll dann auch 2025 erfolgen.

Im Untersuchungsgebiet gibt es 4.254 gemeldete Pkw, davon 226 (5,3 %) mit Fremdkennzeichen (außerhalb v. DD). Ca. 900 Pkw des Parkraumsbedarfs der TU (Beschäftigte, Studierende, Besucher- & Wirtschaftsverkehr) parken im öffentlichen Straßenraum. Insgesamt gibt es 5.120 öffentlich nutzbare Parkstände und 3.896 auf privatem Grund. Eine Karte des Betrachtungsgebiets zeigt, wie es aktuell mit der Bewirtschaftung aussieht. Ohne groß ins Detail zu gehen, ist deutlich erkennbar, dass ein Großteil der Straßenabschnitte grün (= keine Bewirtschaftung) gefärbt ist. Vereinzelt gilt gebührenpflichtiges Parken (z.B. Mommsenstraße) und einzelne Straßenzüge sind bereits ganztägiges Bewohnerparken (z.B. Zeunerstraße).

Grundsätzlich gilt, dass ab einer Parkraumauslastung über 80 % Handlungsbedarf vorliegt. In den Wohngebieten liegt die Auslastung überwiegend bei >80 %, bei einigen Straßenzügen bis zu 95 und 100 %. Handlungsbedarf ist also definitiv gegeben. Eine Grafik der Verdrängungswirkung auf öffentliche Parkstände bei TU-interner Parkraumbewirtschaftung und Entfall von Parkständen zeigt, dass sich die Zustände in den Wohngebieten ohne parallele Maßnahmen weiter verschlimmern würden.

Um nun auch konkrete Pläne und Zahlen in den Raum zu werfen: Die insgesamt 9.016 Parkmöglichkeiten (öffentlich und intern) auf und im Umfeld des TU-Campus sollen auf 8.778 reduziert werden. Statt aktuell nur 366 Bewohnerparkplätzen (= Parken verboten, ausgenommen Bewohner mit Parkausweis) sind 1.773 geplant und insgesamt 1.312 (aktuell 0) Mischparkmöglichkeiten (Parken mit Bewohnerparkausweis oder Parkausweis + Parkuhr) sollen neu geschaffen werden. Die 37 normal gebührenpflichtigen Parkplätze fallen weg, stattdessen werden aus 64 Kurzzeitparkplätzen 136. So bleiben von aktuell 4.600 unbewirtschafteten Parkmöglichkeiten nur noch 1.608 grundsätzlich kostenfrei. Bewohnerparken soll vorrangig an den folgenden Stellen eingeführt werden:

  • Dreieck Nöthnitzer/ Müncher/ Georg-Schumann-Straße
  • nordwestlich und östlich Münchner Platz
  • südlich Mommsenstraße
  • Bereich Hochschul-/ Erlweinstraße
  • Bereich Wundtstraße/ Tizianstraße

Unter verkehrsentwicklungsplanung@dresden.de kann man die Folien der Präsentation anfragen und Input zum geplanten Vorhaben geben.

Nun mein Fazit und Kommentar dazu:

Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass Gebühren für das Parken anfallen sollen – sowohl für Bewohner:innen, als auch für anderweitig parkende. Den Unmut einiger Anwohner:innen darüber, dass sie künftig für einen Stellplatz bezahlen sollen, kann ich absolut nicht nachvollziehen. 1. Erwerbe ich mit einem Pkw nicht automatisch einen Stellplatz, Straßenraum ist immernoch öffentlicher Raum, der uns allen gehört. Es gibt kein Grundrecht auf einen kostenfreien Parkplatz (und das sage ich als Autobesitzer!). Ich kann mir auch nicht ein Klavier kaufen und das dann auf den Fußweg stellen, weil es bei mir nicht durch die Tür passt und ich im Wohnzimmer dafür keinen Platz habe. 2. Kostet ein Bewohnerparkausweis aktuell 30 € im Jahr, 50 € für zwei Jahre. Das sind 8 Cent (!) am Tag, 2,50 € im Monat. Ein Stellplatz in einem Parkhaus oder auf privaten Stellfläche kostet für gewöhnlich zwischen 30 und 60 € im Monat (so viel sollte ein Bewohnerparkausweis auch kosten!). Wer nicht bereit ist, einen Betrag für das Abstellen seines Fahrzeugs/Stehzeugs (je nachdem, wie oft es wirklich gefahren wird) zu bezahlen, der muss halt in Kauf nehmen, sein Auto nicht vor der Haustür zu parken und ein paar Minuten dorthin zu laufen. 3. Kommt den Anwohner:innen das Konzept des Bewohnerparkens zu Gute, denn die Parkplatzsuchenden haben keinen Grund mehr, in die Wohngebiete auszuweichen, wenn Parken überall kostet oder teilweise im Wohngebiet nur für Bewohner:innen gestattet ist.

Das Konzept ist zwar ein Anfang, aber bei Weitem noch nicht genug. Besonders schade finde ich, dass weiterhin auf der Mommsenstraße geparkt werden darf. Die Mommsenstraße ist eine zentrale Ader auf dem Campus und Autos haben dort schlichtweg nichts zu suchen. Sowohl parkende Stehzeuge als auch Durchfahrtsverkehr. Mehrere Projekte und Aktionswochen haben bereits gezeigt, dass eine autofreie Mommsenstraße den Campus um Einiges schöner und lebenswerter gestaltet. Ein weiterer großer Kritikpunkt ist die Planung an der Münchner Straße. Hier soll laut Stadtplanung bewirtschaftet geparkt werden können, teils zeitlich beschränkt. Jedoch ist hier die notwendige Straßenbreite für eine Autospur, einen Radschutzstreifen und eine Parkspur schlichtweg nicht gegeben. Viele Personen fahren täglich mit dem Rad die Münchner Straße entlang und sind einem erhöhten Verkehrsrisiko ausgesetzt: Autos scheren aus der Parkspur auf die Fahrbahn aus, Türen öffnen sich, die Einsicht an Kreuzungen ist für den von der Seite kommenden Verkehr schlecht. Das Parken sollte hier grundsätzlich untersagt und der Platz stattdessen für einen Radschutzstreifen genutzt werden. Und zum Parken auf dem Campus: Zwar begrüße ich den Vorstoß der TU, Gebühren für das Parken von Beschäftigten auf dem Campus zu erheben, jedoch sollte das langfristige Ziel sein, den Campus autofrei zu gestalten. Während die Studierenden es problemlos schaffen, mit dem ÖPNV, dem Rad oder zu Fuß zum Campus zu gelangen, nehmen viele Beschäftigte diese Möglichkeit aus Bequemlichkeit nicht wahr und sind der Meinung, dass sie unbedingt mit dem Auto anreisen und dieses auf dem Campus abstellen müssen. Diesen egoistischen Luxus muss man nicht noch durch dutzende Parkmöglichkeiten auf dem Campus unterstützen. Auf dem Weg zu einem autofreien Campus sollte die Uni das Parken nun erstmal auf die als solche erkennbaren abgegrenzten Parkplätze und Stellflächen beschränken, alle sonstigen Parkmöglichkeiten auf den Wegen des Campus sind zu unterbinden und abzuschaffen.

Wenn die Aufenthaltsqualität auf dem Campus und in den Wohngebieten steigen soll (und das soll sie ja anscheinend), müssen langfristig viel mehr Parkstände abgebaut werden. Herumstehende Autos und Parksuchverkehr sind nervig, nehmen Platz im öffentlichen Raum weg und erhöhen das Sicherheitsrisiko für alle Verkehrsteilnehmer:innen durch schlechte Sicht, schmale Straßen und unübersichtliche Situationen. In einer nachhaltigen, progressiven und lebenswerten Stadt haben privat genutzte Autos einfach wenig zu suchen. Und bevor nun jemand fragt “und wo sollen die ganzen Autos dann hin???”: Diese können am Stadtrand abgestellt werden. Innerhalb der Stadt ist der ÖPNV attraktiv, die Radfahrqualität hoch und für die täglichen Wege wird einfach kein Auto benötigt. Und genau diese Vision strebe ich auch an. In nicht all zu weit entfernter Zeit wird dieses Konzept auch auf der Tagesordnung im Stadtbezirksbeirat landen und ich bin jetzt schon auf die ausgiebige Diskussion darüber gespannt – ich ahne böses.

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