Nach Briefwahlchaos: PIRATEN Dresden reichen Anfechtung für mehrere Wähler*innen ein

Dresden Rathaus | CC-BY-2.0 Milan Boers

Nachdem zum zweiten Wahlgang der Oberbürgermeisterwahl 2022 Unregelmäßigkeiten beim Versenden der Briefwahlunterlagen auftraten, boten die PIRATEN Dresden an, solche Fälle zu sammeln und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

Nach über 50 Meldungen, davon einige gar nicht zugestellte oder zu spät zugestellte Unterlagen, einer Informationsveranstaltung für Betroffene und mehreren E-Mails, haben sich vier Personen dazu bereit erklärt, unserem Vorstandsmitglied und Rechtsanwalt, Jens Hänsch, eine entsprechende Vollmacht auszustellen und für sie die Anfechtung bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.

Dies ist am heutigen Donnerstag, dem 28. Juli 2022, geschehen. Das Datum ist nicht zufällig: Die Wahlanfechtung muss innerhalb von zwei Wochen nach öffentlicher Bekanntgabe des Wahlergebnisses erfolgen. Für die Bearbeitung der Wahlanfechtung durch die Landesdirektion gibt es dagegen keine Frist.

Parallel dazu läuft die Wahlprüfung, d.h. die von Amtswegen erfolgende Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Wahl durch die Landesdirektion. Dafür gibt es eine Frist von einem Monat, die entweder mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung oder – soweit Wahlanfechtungen vorliegen – mit der Entscheidung der Landesdirektion über die letzte Anfechtung beginnt. Erst danach ist die Wahl gültig.

Die Wahl wird nur bei wesentlichen Verstößen und bei Auswirkungen auf das Wahlergebnis für ungültig erklärt. Letzteres wird höchstwahrscheinlich nicht der Fall sein, da OB-Kandidat Hilbert mit genügend Abstand vor der Zweitplatzierten Eva Jähnigen gewonnen hat.

Steve König, Vorsitzender der PIRATEN Dresden, dazu: „Das Ziel und Ergebnis der Wahlanfechtung – und so haben wir es auch den Betroffenen kommuniziert – wird nicht sein, die Wahl für ungültig erklären zu lassen. Klar ist allerdings, dass viele Personen aufgrund der Probleme mit der Briefwahl nicht wählen konnten. Wann immer demokratische Mitwirkungsrechte von Menschen derartig eingeschränkt werden, darf das nicht einfach unbeachtet bleiben – deswegen die Anfechtung. Ein Ziel dieser ist es, für die nächsten Wahlen klarere Regeln für den Versand der Briefwahlunterlagen festlegen zu lassen. Gleichzeitig versuchen wir, durch eine Anfrage unseres Stadtrates Martin Schulte-Wissermann, die Ursachen für diese Probleme mit der Briefwahl herauszufinden und für die nächsten Wahlen abzustellen.“

Jens Hänsch, einreichender Anwalt und Generalsekretär der PIRATEN Dresden, ergänzt: „Je nach Entscheidung der Landesdirektion könnte der nächste Schritt eine Klage vor dem Verwaltungsgericht sein. Auch das machen wir gerne für die Betroffenen und übernehmen eventuelle Kosten, denn die meisten Menschen können sich gegen solche Missstände nicht einfach wehren. Das weitere Vorgehen besprechen wir mit den vier Personen, die wir vertreten, sobald uns eine Entscheidung vorliegt.“ 

Eine zeitnahe Entscheidung der Landesdirektion über die Anfechtungen ist – trotz fehlender direkter Fristen – zu erwarten, damit die Wahl für gültig erklärt werden kann. Eventuelle weitere Schritte, je nachdem, wie diese Entscheidung ausfällt, werden die PIRATEN Dresden mit den Betroffenen besprechen.

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

 
Nach oben scrollen